Zu mir als Wahlärztin zu kommen, bedeutet, dass die Kosten zunächst von Ihnen selbst zu bezahlen sind. Die Honorarnote können Sie vor Ort bar oder kontaktlos per Bankomatkasse bezahlen. Später bekommen Sie einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse/Versicherung wieder zurück.
Die Höhe der Kostenrückerstattung variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse (Bitte Informieren Sie sich bei ihrer Versicherung).
Der Faktor "Zeit", den es braucht, um auf einen Menschen individuell eingehen zu können, wird in unserem Gesundheitssystem leider nicht honoriert, sodass sich ein Teil des Selbstbehalts daraus errechnet. Wir informieren Sie gerne im Vorfeld über die Kosten der geplanten Untersuchung.
Ich erlaube mir, bei nicht rechtzeitiger Absage bzw. Nicht-Erscheinen zu einem vereinbarten Termin ein Ausfallshonorar zu verrechnen und auch für eine ausführliche telefonische oder elektronische Beratung (email) kann eine Honorarnote ausgestellt werden.